In den 70er Jahren hat die CSU eine große Gebietsreform in Bayern angestrengt.
Ländliche Landkreise sind zusammengelegt worden und kleinere Dörfer sind einer Gemeinde zugeschlagen worden oder ebenfalls zwangsverheiratet. Diese Maßnahme sollte der Einsparung von Steuergeldern, Synergieeffekten und der Effizienz dienen.
Inzwischen geht eine schleichende Gebietsreform weiter. Gemeinden schließen sich zu Verwaltungsgemeinschaften zusammen, es gibt steuerliche Anreize, wenn sich Landgemeinden zu Allianzen zusammenschließen.
Soweit, so nachvollziehbar.
Was ist aber, wenn man nach 40-50 Jahren seit der Gebietsreform zaghaft nachfragt, inwieweit diese Maßnahmen sich gelohnt haben. Wie diese Form des Bürokratieabbaus sich wirklich gelohnt haben, wie seitdem gerade in den betroffenen Landkreisen des ländlichen Raumes die Personalentwicklung der in der Verwaltung tätigen Beamten und öffentlichen Angestellten und deren Kosten sich darstellen im Verhältnis zu damals?
Eine Anfrage der FDP Fraktion des Bayerischen Landtages an die Staatsregierung wurde zurückgewiesen mit der Aussage, der Rechercheaufwand sei zu groß, um eine Antwort zu rechtfertigen.
Originalzitat: „Die Staatsregierung hat keine Kenntnis über die Daten, die für eine Beantwortung der o.g. Fragen erforderlich wären. Eine Ermittlung der Daten ist nicht bzw. mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich.“
Gut, das kann ja schon mal sein, dass die Staatsregierung keine Daten über die Verwaltung der Bayerischen Verwaltungen hat. Schließlich ist das ja schon fast 50 Jahre her und wer behält solche Daten schon so lange?
Nun was macht man dann als politisch interessierter Bürger, der nach wie vor der Meinung ist, dass er als Bürger im Bundesland Bayern ein Teil des Souveräns ist, dass in der Gemeinschaft also Dienstherr der Landesregierung und deren Verwaltung ist.
Ich habe also bei der Kämmerei eines Landkreises die Anfrage gestellt, wie sich die Personal und die Personalkostenstruktur des Landkreises seit der Gebietsreform entwickelt hat.
Die Antwort blieb aus. Stattdessen bekam ich einen Anruf eines Juristen aus eben diesem Landratsamt, der mir erstens mitteilte, dass die Daten der einzelnen Gemeinden sowieso nicht nachvollziehbar wären und zweitens die des Landkreises auch nicht.
Besonders spannend ist aber die Frage gewesen, warum ich, also der interessierte Bürger, diese Daten haben wolle. Allein diese Frage impliziert doch, dass es aus Behördensicht ein Affront ist, sich als Einwohner in solche Fragen einzumischen. Wo sind wir also in den Jahren seit der Gebietsreform hingekommen.
Es besteht ein subjektiver Eindruck, der sowohl von der Staatsregierung als auch von meinem Landratsamt nicht entkräftet worden ist, dass wir auf Landkreisebene nicht mehr von Mandatsträgern regiert werden, sondern von Verwaltungsautokraten, die zwar alle sechs Jahre zur Wahl stehen, Proforma, In der festen Gewissheit, dass die hörige Wählerschaft diese Autokratie im Amt für alle Zeit bestätigt.
Wenn allerdings die diese Wählerschaft interessiert die Arbeit der letzten 50 Jahre bewerten möchte bzw. Erfolge oder auch Misserfolge von Maßnahmen nachvollziehen möchte, dann wird diese Wählerschaft abgetan und behandelt wie eine lästige Fliege.
Nein, liebe Landräte und Verwaltungsbürokraten, wir Bürger sind keine lästigen Fliegen wir sind diejenigen, den Sie Rechenschaft über Ihr Tun ablegen sollten und müssten. Sie sind die Dienstleister der Bürgerschaft in Ihrem Verantwortungsbereich und nicht Herrscher. Sie haben die Pflicht zur Auskunft, auch wenn es juristisch vielleicht nicht zwangsläufig ist. Aber die ethische Pflicht haben Sie allemal.
Aus diesem Grund bin ich mehr denn je der Überzeugung, „Freiheit braucht Mut zur Veränderung“ und gerade auf kommunaler Ebene im ländlichen Raum brauchen wir wieder mehr „Mandat als Bürokratie“
Comments